Fliegen mit dem Motorschirm

Unser Gelände bietet nicht nur Möglichkeiten für den Betrieb des Windenschlepps, sondern ist auch gemäß § 25 Abs. 1 LuftVG und § 18 LuftVO als Motorschirm-Gelände zugelassen, sodass eine begrenzte Anzahl an Motorschirm-Piloten bei uns fliegen kann. Es ist eine besondere Freude, mitzuteilen, dass wir derzeit 13 aktive Piloten sowie eine Pilotin in unserem Verein haben, die regelmäßig ihre Leidenschaft für das Motorschirm-Fliegen ausleben.

Unsere Piloten nutzen sowohl Rucksack-Motoren als auch Trikes, um ihre Flüge zu gestalten. Die frühen Morgen- und Abendstunden bieten oft die besten Bedingungen für unsere Rundflüge am Niederrhein, bei denen wir die herrliche Landschaft aus der Vogelperspektive bewundern können. Das Motorschirm-Fliegen stellt eine wunderbare Ergänzung zum Thermikfliegen ohne Motor dar, insbesondere hier in den flachen Landschaften des Niederrheins. Es verleiht uns die Freiheit, längere Strecken zurückzulegen und neue Erkundungen zu unternehmen, während wir dennoch die einzigartige Schönheit der Region genießen können.

24. Dezember 2017

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5. Februar 2019

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